Seit Sonntag, dem 03.04.2022 gilt in NRW die neue Corona-Schutzverordnung, welche bis zum 30.04.2022 in Kraft ist. Die Verordnung sieht weitreichende Lockerungen vor, die auch den Spiel-, Sport- und Trainingsbetrieb bei Fortuna Millingen betreffen.
Aufhebung der Maskenpflicht
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske gänzlich und damit auch in der Turnhalle, am Sportplatz, bei der Nutzung von Kabinen und Umkleiden sowie im Vereinsheim.
Fortuna Millingen unterstützt jedoch die in §2 genannten Ausführungen zur Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen, wonach jede Person angehalten ist, sich eigenverantwortlich und solidarisch zu verhalten, um das Infektionsrisiko für alle möglichst gering zu halten.
Bei Heimspielen der 1. Mannschaft (und auch der 2. Mannschaft) erscheint z.B. das Tragen einer Maske im Vereinsheim aufgrund des „Publikumsverkehrs“ sinnvoll.
Zutrittsbeschränkungen
Jegliche Zutrittsbeschränkungen im Sinne der G-Regelungen (2G, 2G+ oder 3G) entfallen.
Testpflicht
Jegliche Testpflicht zur Teilnahme am Training, an Spielen oder anderen bei Fortuna angebotenen Aktivitäten entfällt. Auch hier sind die bekannten G-Regelungen (2G, 2G+ oder 3G) also nicht länger gültig.
Fortuna Millingen freut sich, dass das gemeinsame Sporttreiben und das Vereinsleben mit den neuen Regelungen wieder uneingeschränkt möglich ist und mehr oder weniger wieder so möglich ist, wie es vor der Corona-Pandemie der Fall war.
Bei aller Freude darüber bitten wir angesichts der Tatsache, dass das Virus ja nach wie vor grassiert, alle Beteiligten um einen verantwortungsvollen und solidarischen Umgang mit den zurückerhaltenen Freiheiten.